Diese Seite soll eine kurze Einführung zum Thema Scheidung geben.

Bitte beachten Sie, dass dieses niemals eine Rechtsberatung ersetzen kann.

Natürlich ist die Scheidung auch immer der letzte Ausweg. Sollten Sie noch Hoffnungen sehen, so sollten Sie grundsätzlich versuchen, gegebenenfalls

durch externe Mediation Ihre Beziehungsprobleme zu beseitigen.

Oftmals nicht bekannt, gibt es statt der Scheidung auch die rechtliche Möglichkeit der Aufhebung der Ehe, wenn etwa die Ehe von Anfang an nur zum Schein eingegangen wurde, oder

wenn Sie durch Drohung zur Eingehung der Ehe gezwungen wurden, oder bei Begehung ein anderer Nichtigkeitsgrund im Sinne des BGB vorlag.

 

Wie kann ich mich scheiden lassen?

Für die Scheidung einer Deutschen Ehe sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Die Ehe muss gescheitert sein. Für den Scheidungsantrag besteht immer noch Anwaltszwang.

Bei Ehen mit Auslandsbezug sollten Sie die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Karcher erörtern.

Wann ist die Ehe gescheitert?

Hierfür stehen dem Gericht verschiedene Vermutungsregelungen zur Auswahl.

Unproblematisch ist, wenn beide Eheleute einen Scheidungsantrag stellen und beide seit einem Jahr getrennt leben.

Ausreichend ist jedoch auch, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt, beide seit einem Jahr getrennt leben und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Wenn Sich der andere Ehegatte einer Scheidung nicht zustimmt, so wird bei einem getrennt leben von 3 Jahren das Scheitern vermutet.

Doch auch schon vor dem Trennungsjahr kann eine Ehe geschieden werden, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt.

Nehmen Sie frühzeitig bei der Trennung Kontakt zu der Rechtsanwaltskanzlei Karcher auf, um zu besprechen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.

Weiterhin kann dann auch geklärt werden, wie später der Trennungsbeginn nachgewiesen werden kann.

 

Wann liegt eine Trennung vor?

 

Auch hier besteht oftmals der Irrglaube, für eine Trennung bedürfe es zweier verschiedener Adressen. Natürlich ist eine neue Wohnanschrift ein deutliches Zeichen für eine Trennung.

Jedoch ist es auch ausreichend, wenn man sich innerhalb der selben Wohnung vorneinander trennt, nach dem Motto Bett und Kühlschrank getrennt voneinander haben. Wenn Sie also in verschiedenen Zimmern schlafen und jeder für sich selbst einkauft, liegt somit dann auch schon eine Trennung vor.

Beachten Sie jedoch, dass oftmals der Ehepartner, der eine Scheidung verhindern möchte, eine Trennung bestreitet. Hier sollten Sie schon frühzeitig Beweise sammeln.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Karcher zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin unter 02982/2779473